Internationale Bewertungsskala der
IAEO für bedeutsame Ereignisse in kerntechnischen Anlagen
Stufe / Kurzbezeichnung | Kriterien |
7 Katastrophaler
Unfall |
Freisetzung großer Teile der im Reaktorkern enthaltenen
radioaktiven Stoffe in die Umgebung in einem Ausmaß, das
radiologisch mehr als einigen Zehntausend TBq Jod-131 entspricht.
Akute Gesundheitsschäden möglich. Gesundheitliche Spätschäden
über große Gebiete, ggf. in mehr als einem Land. Langfristige
Umweltschäden.
(So geschehen in Tschernobyl, Ukraine 1986)
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6 Schwerer Unfall |
Freisetzung Radioaktiver Stoffe in die
Umgebung in einem Ausmaß, das radiologisch einigen Tausend
bis einigen Zehntausend TBq Jod-131 entspricht. Katastrophenschutzmaßnahmen
in vollem Umfang erforderlich, um Gesundheitsschäden in
Grenzen zu halten.
(So geschehen in Kyschtym, WAA, Rußland
1957)
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5 Ernster
Unfall |
Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung in einem Ausmaß,
das radiologisch einigen Hundert bis einigen Tausend TBq Jod-131
entspricht. Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen
erforderlich, um die Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsschäden
zu verringern.
(So geschehen in Tokaimura, Japan 1999)
Schwere Beschädigung eines großen Teils des Reaktorkerns
( mechanische Zerstörung oder Kernschmelzen) oder radiologischer
Barrieren.
(So geschehen in Three Mile Island, USA 1979)
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4 Unfall |
Freisetzung radioaktiver Stoffe in die
Umgebung, welche bei den am stärksten betroffenen Personen
außerhalb der Anlage zu einer Strahlenbelastung von einigen
Millisievert führt. Im Allgemeinen keine Notwendigkeit von
Katastrophenschutzmaßnahmen außerhalb der Anlage.
Möglicherweise lokale Verzehrbeschränkungen.
(So geschehen in Windscale, WAA, GB
1973)
Begrenzte Schäden am Reaktorkern
(mechanische Zerstörung oder Kernschmelzen) oder an radiologischen
Barrieren.
(So geschehen in Saint Laurent, Frankreich
1980)
>Strahlenbelastung des Personals,
die zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen kann
(Größenordnung 1 Sievert)
(So geschehen in Buenos Aires, kritische
Anordnung, Argentinien 1983)
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3Ernster Störfall |
Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung, welche bei
den am stärksten betroffenen Personen außerhalb der
Anlage zu einer Strahlenbelastung von einigen Zehntel Millisievert
führt. Schutzmaßnahmen außerhalb der Anlage
nicht erforderlich. Technische Ausfälle oder Bedienungsfehler
mit der Folge hoher Strahlenpegel oder hoher Kontamination in
der Anlage. Akute Gesundheitsschäden von Betriebsangehörigen.
(So geschehen in Sellafield, WAA, GB 1992)
Störfälle, bei denen ein zusätzlicher Ausfall
von Sicherheitseinrichtungen zum Eintritt eines Unfalls führen
könnte. Anlagenzustände, bei denen die Sicherheitseinrichtungen
im Falle des Eintritts bestimmter Stöfälle eine Ausweitung
in einen Unfall nicht verhindern könnten.
(So geschehen in Vandellos, Spanien 1989)
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2 Störfall |
Begrenzter Verlust von Sicherheitsvorkehrungen.
Dies sind insbesondere technische Zwischenfälle, die zwar
die Sicherheit der Anlage nicht unmittelbar gefährden, aber
Anlass für eine Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen
sind.
Größere Kontamination in
der Anlage. Unzulässig hohe Strahlenbelastung des Personals.
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1 Störung |
Technische oder betriebliche Störungen, die zwar die
Sicherheit insgesamt nicht beeinträchtigen, aber auf Mängel
bei den Sicherheitsvorkehrungen hinweisen. Die Ursachen hierfür
können in technischen Ausfällen, Bedienungsfehlern
oder in unzureichenden Betriebsvorschriften liegen.
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0 Unterhalb Skala |
Keine sicherheitstechnische Bedeutung |
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